Änderungen im Zahlungsverkehr - "Verification of Payee" (Empfängerkontrolle)

Im europäischen Zahlungsverkehr treten neue Sicherheitsbestimmungen in Kraft. Mit der sogenannten „Verification of Payee“ (Empfängerkontrolle) wird künftig bei Überweisungen überprüft, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmen.

 

Für Überweisungen an das Amt Mittelangeln ist daher künftig zu beachten, dass

  • als Empfängername exakt „Amt Mittelangeln“ angegeben wird und

  • die korrekte IBAN des Amtes verwendet wird (diese ist auf den jeweiligen Bescheiden, Rechnungen oder Schreiben des Amtes angegeben).

 

Bitte passen Sie auch Ihre Überweisungsvorlagen im Onlinebanking entsprechend an. Nur bei Übereinstimmung von Empfängername und IBAN kann die Zahlung ordnungsgemäß ausgeführt werden.

 

Bitte beachten Sie auch, dass bei Überweisungen für die Gemeinden Sörup, Schnarup-Thumby  und Mittelangeln sowie für den Schulverband Mittelangeln und den Bürgerfonds Mittelangeln stets das Amt Mittelangeln der Zahlungsempfänger ist.


Das Amt Mittelangeln bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diese Hinweise künftig bei Überweisungen zu berücksichtigen.

 

Amt Mittelangeln
Finanzverwaltung

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Veröffentlichung

Amt Mittelangeln
Di, 14. Oktober 2025

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